Das Mutterschutzgesetz regelt gesetzlich die Rahmenbedingungen der beruflichen Tätigkeit Schwangerer und legt die Mutterschutzfristen fest. Sein Ziel ist das Abwenden von Gefahren für die Schwangere und das ungeborene Kind. Folgende Tätigkeiten werden Schwangeren laut Mutterschutzgesetz untersagt:
- Nacht-, Schicht-, Fließband- oder Akkordarbeit
- Arbeiten für mehr als 8,5 h täglich bzw. mehr als 42 h wöchentlich
- Heben von Lasten von mehr als 10 kg einmalig oder regelmäßiges Heben von mehr als 5 kg
- Umgang mit gefährlichen Materialien (z.B. radioaktives, infektiöses oder krebserregendes Material) oder infektiösen Personen
- Arbeiten unter Tage oder auf Höhen > 2 000 m oder bei massiven thermischen Belastungen
Folgende Vorkehrungen muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber treffen:
Jede Arbeitgeberin oder jeder Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes vorhalten. Darunter versteht man eine Auflistung von Tätigkeiten, die während der Schwangerschaft gefahrlos, eingeschränkt oder nicht möglich sind (sogenannte Positivliste für Tätigkeiten, die gefahrlos möglich sind und Negativliste für Tätigkeiten, die nicht möglich sind). Zudem müssen Arbeitgebende der Schwangeren eine Vorstellung und Beratung bei der zuständigen Betriebsärztin oder dem zuständigen Betriebsarzt ermöglichen.
Folgende Rechte haben Schwangere während ihrer beruflichen Tätigkeit:
- Freistellung von der Arbeit für Termine im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge
- Bereitstellen einer Ersatzperson durch Arbeitgebende, die im Falle von körperlichen Beschwerden die Tätigkeit übernimmt
- regelmäßige Ruhepausen und Bereitstellen eines Raums mit Liege durch Arbeitgebende für regelmäßige Ruhepausen
- während der Stillzeit Bereitstellen eines Stillraums durch Arbeitgebende und regelmäßige Stillpausen
Erst im Januar 2021 hat die FIFA erstmals einheitliche Mutterschutzregelungen für den Profifußball eingeführt. Spielerinnen haben seitdem Anspruch auf mindestens 14 Wochen Mutterschaftsurlaub. In dieser Zeit werden zwei Drittel des Gehalts weitergezahlt. Zudem besteht ein Schutz vor Kündigung während der Schwangerschaft. Spielerinnen müssen laut FIFA die Möglichkeit haben, nach der Elternzeit ins Team zurückzukehren.
Wichtig zu Wissen:
Auch die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht.
Die oben gemäß Mutterschutzgesetz aufgeführten Rechte Schwangerer und Stillender sind an keine Verpflichtungen der Schwangeren oder Stillenden geknüpft. Keine Schwangere ist verpflichtet, die Schwangerschaft ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber mitzuteilen. Viele Schwangere, die weiterhin ihren Beruf uneingeschränkt ausüben möchten und sich dazu gesundheitlich in der Lage fühlen, informieren ihre Arbeitgeber(innen) nicht unmittelbar nach positivem Schwangerschaftstest, sondern erst im Verlauf der Schwangerschaft. Da man in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft noch nicht genau weiß, ob sich der Embryo weiterentwickelt, sagen die meisten Schwangeren erst nach 13 Wochen allen, dass sie schwanger sind. Dies gilt zumindest für gesunde Schwangere und normal verlaufende Schwangerschaften. Bei Risikoschwangerschaften ist es sinnvoll, die Arbeitgeber(innen) schon frühzeitig über eine bestehende Schwangerschaft zu informieren.
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